Wander- und Fahrradordnung OG Simmerath

Vorbemerkung

Wanderführer/-innen und Tourenführer/-innen, die verhindert sind, werden sich selbst um eine Vertretung bemühen. Gäste sind bei allen Veranstaltungen unserer Ortsgruppe stets herzlich willkommen.

Wanderordnung

Unsere Wanderungen finden bei jeder Witterung statt und sind von den Wanderführern/-innen und Tourenführern/-innen sorgfältig vorbereitet worden. Fahrradtouren sind jedoch wetterabhängig. Die Wanderführer/-innen und Tourenführer/-innen können, wenn erforderlich, selbständig Weg und Ziel ändern. Änderungen im Wanderplan bleiben vorbehalten und werden nach Möglichkeit in der Tagespresse, im Aushang und auf der Homepage bekannt gegeben.

Für die Teilnehmer/-innen an unseren Wanderungen und Radtouren gelten folgende Regelungen:

  • Die aktuelle Corona Schutzverordnung.
  • Zu allen Wanderungen und Radtouren ist eine Anmeldung beim jeweiligen Ansprechpartner erforderlich.
  • Den Tourenführern/Wanderführern wird die Möglichkeit gegeben, die Teilnehmerzahl für ihre Tour/Wanderung je nach Schwierigkeitsgrad und Streckenführung zu begrenzen. Die vom Tourenführer/Wanderführer vorgesehene Maximal-Teilnehmerzahl ist für die Veranstaltung bindend.
  • Bei begrenzter Teilnehmerzahl haben Mitglieder unserer Ortsgruppe Vorrang. Die jeweils spätestmöglichen Anmeldetermine etc. sind im Wanderplan angegeben.
  • Bei vorzeitigem Abbruch der Wanderung oder Radtour durch einen Teilnehmer ist die Wander- oder Tourenführung zu informieren.
  • Geschriebene und ungeschriebene Gesetze über Natur-, Wild- und Denkmalschutz sind zu beachten. Dazu gehört es z.B. geschützte Pflanzen und Zweige nicht zu pflücken oder abzureißen, Papier- und Speisereste nicht am Rastplatz liegen zu lassen sondern mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen, die Bestimmungen über das Rauchen im Wald zu beachten, sich wetterfest und zweckmäßig zu kleiden, usw.

Fahrradordnung

Unsere Fahrradtouren werden von den Führerinnen und Führern der Radtouren (im folgenden Tourenführer) sorgfältig vorbereitet. Die Fahrradtouren sind wetterabhängig und können durch die Tourenführer hinsichtlich der Wege und Ziele geändert werden.

Es wird um rechtzeitige Anmeldung beim Tourenführer gebeten.

Wir halten uns während des Fahrens an die Vorschriften der StVO. Obwohl in Deutschland derzeit keine Helmpflicht besteht, setzten wir während der Fahrt das Tragen eines Fahrradhelms voraus. Jeder achtet darauf, dass sein Fahrrad verkehrsgerecht ausgestattet ist. Bei offensichtlichen gesundheitlichen Problemen muss auf eine Teilnahme an der Fahrradtour verzichtet werden.

Der Tourenführer fährt vorne und bestimmt das Fahrtempo. Vor dem Start wird festgelegt, wer als letztes fährt und den Tourenführer dann über evtl. auftretende Probleme informieren kann. Handzeichen des Tourenführers werden von den Teilnehmern weitergeleitet, damit alle Tourenteilnehmer informiert sind.

Sofern eine zahlenmäßige Teilnehmerbeschränkung vorgegeben ist, gilt die Reihenfolge der Anmeldungen. Vereinsmitglieder genießen dabei Vorrang vor Gästen. Der vereinseigene Fahrradanhänger fasst maximal neun Fahrräder. Die Plätze auf dem Anhänger werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

Sollte jemand vorzeitig die Fahrradtour verlassen, ist eine entsprechende Abmeldung beim Tourenführer zwingend.

 

Alle Mitglieder des Eifelvereins, einschließlich der Wander- und Tourenführer/-innen des Eifelvereins, sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen, so auch auf allen Wanderungen und Radtouren, haftpflicht- und unfallversichert.

Alle Nicht-Mitglieder (Gäste) nehmen an den Veranstaltungen des Eifelvereins (z. B. Wanderungen und Radtouren) auf eigene Gefahr teil!